Nebenbei Geld verdienen

Nebenbei Geld verdienenAllgemein werden als Nebentätigkeit solche Tätigkeiten bezeichnet, welche zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt werden und nicht mehr als ein Drittel im Vergleich zur Arbeitszeit einer Vollzeitstelle einnehmen. Als Verdienst für nebenbei kommen so gut wie alle Tätigkeiten in Betracht. Ob Putzen, Kassieren, Zeitung austragen oder auch eher exotische Möglichkeiten, wie ein bet and win Bonus, gelten als Nebenverdienst. Steuerrechtlich ist es dabei also nicht von Belang, ob eine Nebentätigkeit etwas mit dem Hauptberuf zu tun hat oder nicht. Unterschieden werden muss allerdings zwischen einer selbstständigen und einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Sobald Ort, Zeit und Dauer frei gewählt werden können, sieht der Gesetzgeber darin eine Tätigkeit auf selbstständiger Basis.

Einnahmen aus einer selbstständigen Nebentätigkeit sind bis zu einem Betrag von 410,00 € im Jahr steuerfrei. Davon ausgenommen sind einige Berufsgruppen wie Erzieher, Ausbilder, Künstler und Pfleger. Doch in jedem Fall müssen die Einnahmen – egal wie hoch – beim Finanzamt angegeben werden, am besten im Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ab dem oben genannten Betrag wird das Finanzamt einen Antrag zur Verfügung stellen, welcher sodann ausgefüllt werden muss, hier können dann auch Anschaffungskosten, Aufwandspauschalen etc. angegeben und angerechnet werden.

Das Gegenstück zur selbstständigen Nebentätigkeit bildet die Anstellung auf geringfügiger Basis. Hier ist der Verdienst bis zu einem Betrag von 400,00 € im Monat steuerfrei übersteigt die Tätigkeit diesen Betrag muss sie auf der Lohnsteuerkarte angegeben werden und es fällt die übliche Steuer an. Allgemein kann man sagen, dass sich im Normalfall die Nebentätigkeit auf geringfügiger Basis empfiehlt. So kann man testen, ob die Nebentätigkeit mit dem Hauptberuf vereinbar ist und es nicht zu zeitlichen und fachlichen Schwierigkeiten kommt. Nicht selten werden sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen im Beruf fällig, die unangenehm ausfallen können. Denn der hauptberufliche Arbeitgeber hat ein Recht darauf, die volle Arbeitsleistung zu verlangen, völlig ungeachtet einer etwaigen Nebenbeschäftigung.