Dank des Internets hat der Finanzmarkt mittels Online-Banking, Online-Brokerage und der Informationsbeschaffung neue Absatzarten und Marketingstrategien verbuchen können. Aktuelle Trends auf dem Finanzmarkt lassen sich online geschickt verfolgen. Das Thema der Schuldzinsen taucht dort wiederholt auf, ist es doch so aktuell wie schon lange nicht mehr. Erfahrungen mit der Bank of Scotland zeigen, wie zufrieden man beispielsweise mit einem Festgeldkonto bei einer ausländischen Bank sein kann, das praktisch nur über das Internet geführt wird
Schuldzinsen fallen bei der Immobilienfinanzierung an. Wer beispielsweise für den Kauf eines Hauses oder eines Grundstücks ein Darlehen aufgenommen hat, der muss dem Kreditgeber Schuldzinsen zahlen. Diese könnten einen Schatten auf das Investieren in Immobiliengeschäfte werfen, wenn es nicht die Möglichkeit der Versteuerung der Schuldzinsen gäbe. Sie tritt in Kraft, falls es sich um vermietete Immobilien handelt. Dann können die Schuldzinsen als Werbungskosten angerechnet werden. Sie werden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nachträglich angerechnet. Dadurch kann der finanzielle Aufwand der Schuldzinsen im Nachhinein ausgeglichen werden.
Eine recht neue Entwicklung bei der Versteuerung von Schuldzinsen ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches besagt, dass auch dann noch Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn die Vermietungstätigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits beendet wurde. Laut dieser Entscheidung müsse man nicht beachten, ob ein bei einer Veräußerung der Immobilie erzielbarer Erlös zur Tilgung des in Anspruch genommenen Darlehens ausgereicht hätte. Stattdessen bleibe die Voraussetzung dafür durch die tatsächliche Verwendung des Darlehens zur Immobilienfinanzierung auch nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit noch bestehen und Werbekosten könnten sofort abgezogen werden.
Ein weiterer Trend ist, dass man nun beim Angeben der Werbungskosten keine Probleme mit dem Finanzamt mehr bekommt, wenn die durch den Kredit finanzierte Immobilie teilweise auch selbst genutzt wird. Normalerweise werden die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Immobilie anteilig auf die Flächen verrechnet. Das eingesetzte Eigen- und Fremdkapital wird vom Finanzamt ebenso aufgeteilt. Für die Besitzer der Immobilie ist das oft die ungünstigste Lösung, denn dadurch kann Werbungskostenpotenzial verloren gehen. Daher sollte man nicht nur die Baukosten nach den Gebäudeteilen aufschlüsseln, sondern gesondert die Darlehen und Eigenmittel ebenfalls auflisten. Dafür sollte man nicht erst im Rahmen der Steuererklärung reagieren, sondern im Voraus planen.