Ist die Wohnungsbauprämie auch ausgelaufen?

Ist die Wohnungsbauprämie auch ausgelaufen?Anders als die im Jahre 2006 ausgelaufene Eigenheimzulage wird die Wohnungsbauprämie noch weiterhin gezahlt wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Seit dem Jahre 2004 beträgt die Wohnungsbauprämie 8,8 % der prämienbegünstigten Einzahlungen. Wurde von der ledigen Person bzw. von dem Ehepaar die größte prämienbegünstigte Summe eingezahlt, so erhält der Ledige in dem darauffolgenden Jahr 45,06 Euro auf dem betreffenden Konto gutgeschrieben, während es bei den Eheleuten 90,12 Euro sind. Doch es gibt allerdings noch eine weitere Einschränkung hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens. Hier liegt die Höchstgrenze für Alleinstehende bei 25.600,- Euro, während das zu versteuernde Einkommen des Ehepaares nur 51.200,- Euro betragen darf. Hinzu kommt noch, dass der Alleinstehende mindestens 16 Jahre alt sein muss.

Allerdings wird die Prämie für den Wohnungsbau für alte Sparverträge, die bis zum Jahre 2009 abgeschlossen wurden, erst dann fällig, wenn die sieben Jahre dauernde Sperrfrist abgelaufen ist oder die Ansprüche hieraus für wohnungsbaumäßige Projekte verwendet wurden. Falls der Sparer innerhalb der sieben Jahre dauernden Sperrfrist das Geld für andere Zwecke verwendet, die nicht zum Wohnungsbau gehören, so entfällt der Anspruch auf diese Prämie, wobei zusätzlich die bereits gezahlten Prämien zurückzuzahlen sind. Wurde jedoch erst ab dem 1.1.2009 der Bausparvertrag abgeschlossen, so werden die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Prämien erst bei der wohnungswirtschaftlichen Verwendung ausgezahlt.

Konnten die Einzahler bisher nach dem Ablauf der Sperrfrist über das vorhandene Geld verfügen, auch wenn es nicht für den Wohnungsbau verwendet wurde, so ist diese Möglichkeit für die neuen Verträge ab dem 1.1.2009 nicht mehr gegeben, da das Geld ausschließlich für den Wohnungsbau verwendet werden darf. Allerdings gibt es auch hier eine besondere Ausnahme für Alleinstehende. Hat der Alleinstehende das 25. Lebensjahr beim Abschluss des Bausparvertrages noch nicht vollendet, so kann er nach dem Ablauf der vorgeschriebenen Sperrfrist von sieben Jahren auch noch anderweitig über das Geld verfügen. Die Wohnungsbauprämie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen und wird auch erst auf Antrag ab dem zweiten Jahr der Einzahlung gewährt. Besonders begünstigt werden die Zahlungen auf einen Bausparvertrag, denn hier betragen die jährlichen Aufwendungen derzeit (2011) für ledige Alleinstehende 512,– Euro, während Verheiratete 1024,– Euro aufbringen müssen, um in den Genuss der vollen Prämie zu kommen. Die Aufwendungen für vermögenswirksame Leistungen werden jedoch nur dann gefördert, wenn für diese geleisteten Zahlungen auch die steuerfreie Arbeitnehmersparzulage besteht. Daher ist für die Leute, welche sich Eigentum verschaffen möchten, diese Wohnungsbauprämie enorm wichtig, auch wenn die Bauspardarlehen im Vergleich gesehen werden.